Social Media: „Kinder sind besonders gefährdet“
08.09.2026
LMU-Forschende erklären, worauf es bei der Nutzung von Sozialen Medien und KI-Apps durch Kinder und Jugendliche ankommt.
08.09.2026
LMU-Forschende erklären, worauf es bei der Nutzung von Sozialen Medien und KI-Apps durch Kinder und Jugendliche ankommt.
Sollte eingeschränkt werden, in welchem Umfang Kinder die Sozialen Medien nutzen dürfen? Oder geht es eher darum, sie dabei besser zu begleiten? LMU-Forschende verschiedener Disziplinen erklären, wie Instagram und Co die Aufmerksamkeit ihrer Nutzenden fesseln und was das für Kinder und Jugendliche bedeutet.
Prof. Dr. Sarah Diefenbach | © privat
„Social Media sind erst mal eine schöne Idee – unkomplizierter Kontakt und Austausch mit anderen Menschen weltweit. Ständig gibt es etwas Neues zu erfahren. Studien zeigen aber auch, dass Nutzer dort regelmäßig mehr Zeit verbringen, als eigentlich geplant. Und: Oftmals fühlen sie sich nicht besser, sondern schlechter nach der Nutzung; erleben Neid, Wut oder finden die Inhalte doch eher belanglos.
Warum man dennoch immer wieder dahin zurückkehrt und es schwerfällt, den Absprung zu schaffen, hat verschiedene Gründe. Sowohl das Design als auch die menschliche Psyche spielen eine Rolle: Zunächst: Es fehlt ein natürliches Ende. Endlose Inhalte verführen zum endlosen Scrollen, Autoplay startet automatisch das nächste Video. Die ständig sichtbare Aktivität anderer erhöht das Gefühl, etwas zu verpassen. Das Dopamin-System spielt verrückt und erzeugt die Erwartung, gleich doch noch etwas Interessantes zu sehen, für das es sich lohnt noch zu bleiben.
Gegen all diese Mechanismen anzukämpfen ist für jeden eine große Herausforderung – für Kinder und Jugendliche noch mal mehr.“
Sarah Diefenbach ist Professorin für Wirtschaftspsychologie und Mensch-Technik-Interaktion an der LMU.
Ich würde sogar sagen, dass Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre grundsätzlich keinen ungehinderten Zugang zum freien Internet haben sollten.Johannes Kinder, Inhaber des Lehrstuhls für Programmiersprachen und KI an der LMU
Prof. Dr. Johannes Kinder | © LMU / LCproductions
„Kinder sind durch Social Media im Vergleich zu Erwachsenen besonders gefährdet, die Palette reicht von Gefühlen der Unzulänglichkeit über Mobbing bis hin zu Grooming und Erpressung. Künstliche Intelligenz potenziert die Möglichkeiten von böswilligen Akteuren im Netz und auf Social Media: Hetzkampagnen, maßgeschneiderte Einflussnahme, Deepfakes in Text, Bild, Ton und Video. Bei KI-Tools ist wie auch generell Vorsicht beim Hochladen privater Daten geboten – je nach Policy und Anbieter können diese für Training genutzt werden. Möglicherweise haben auch Mitarbeitende Zugriff (wie es bei den meisten Cloud-Diensten der Fall ist).
Kinder müssen lernen, Inhalte aus Social Media und Ausgaben von KI kritisch zu hinterfragen – noch mehr als schon bisher. Gerade Chatbots wie ChatGPT & Co können sehr überzeugend wirken, auch wenn sie mal falsch liegen. Ein recht neues Phänomen ist auch die emotionale Bindung von Menschen an Chatbots – das betrifft Erwachsene wie auch Kinder.
Insgesamt sind vor allem die Eltern gefragt, darauf zu achten, was die Kinder online und mit KI-Tools tun. Eine kurzfristige Regulierungsmaßnahme wäre sicher ein Social-Media-Verbot für Kinder. Ich würde sogar sagen, dass Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre grundsätzlich keinen ungehinderten Zugang zum freien Internet haben sollten. Den Umgang mit Medien und KI-Tools kann man auch altersgerecht mit speziell zugeschnittenen Angeboten schulen. Durchsetzen lässt sich das alles freilich schwer, aber ein Verbot hat auch eine Signalwirkung an die Eltern.“
Professor Johannes Kinder ist Inhaber des Lehrstuhls für Programmiersprachen und KI an der LMU.
Cybersecurity: „Selbst smarte Glühbirnen bergen Risiken“
Wichtiger als Diskussionen um Altersgrenzen scheint ein stärkerer Fokus auf individuelle Risiken und protektive Faktoren, die ein gesundes Aufwachsen mit Medien ermöglichen.Ruth Wendt, Professorin mit dem Schwerpunkt „Digital Literacy in Algorithmic Spaces"
Prof. Dr. Ruth Wendt | © Katharina Hayek
„Ein Problem in der aktuellen Diskussion um Verbote von sozialen Medien für Heranwachsende liegt in der sehr einseitigen Annahme, dass das Limitieren des Zugangs allein Kinder und Jugendliche vor den Herausforderungen einer zunehmend digitalen Welt schützt. Vielmehr bedarf es einer holistischen Perspektive, die neben möglichen Einschränkungen auch das Begleiten und Befähigen von Heranwachsenden stärker in den Blick nimmt.
Aus der bisherigen Forschung zur elterlichen Medienerziehung ist bekannt, dass ein restriktives Vorgehen (zum Beispiel das Einschränken von Inhalten und Zeiten) zwar den Kontakt mit Online-Risiken minimieren kann, aber nur durch eine aktive Medienerziehung (z.B. offene Gespräche und gemeinsames Reflektieren) auch die Chancen digitaler Medien genutzt werden können.
Neben den Eltern sind hier auch die Bildungsinstitutionen gefragt, die einen breiten Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen schaffen und so Medienkompetenz unabhängig von dem sehr unterschiedlich geprägten medialen Aufwachsen vermitteln können. Wichtiger als Diskussionen um Altersgrenzen scheint ein stärkerer Fokus auf individuelle Risiken und protektive Faktoren, die ein gesundes Aufwachsen mit Medien ermöglichen.“
Professorin Ruth Wendt hat am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der LMU eine Professur mit dem Schwerpunkt „Digital Literacy in Algorithmic Spaces".
Familien und Schulen sollten nicht allein gelassen werden. Als Gesellschaft sollten wir Anbieter in die Pflicht nehmen, ihre Systeme so zu gestalten, dass sie die Entwicklung eigenständigen Urteilens nicht unterlaufen, etwa indem sie auf emotionale Vereinnahmung oder möglichst lange Nutzung abzielen.Markus Paulus, Inhaber des Lehrstuhls für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie an der LMU
Prof. Dr. Markus Paulus | © Merrick Ales Photography
„Neue Technologien verändern nicht nur spezifische Verhaltensweisen, sondern auch grundlegende Formen des Zusammenlebens. Handy und Smartphone haben etwa geprägt, wie wir Kommunikation und gegenseitige Verfügbarkeit handhaben. Es macht einen Unterschied, ob jemand für mehrere Tage nicht erreichbar ist oder ob prinzipiell innerhalb kürzester Zeit Kontakt aufgenommen werden kann und mit unmittelbarer emotionaler Resonanz gerechnet wird. Auch die Entwicklungen im Bereich der KI werden solche Veränderungen anstoßen. Wichtig ist dabei jedoch: Kinder sind nicht nur passive Empfänger. Sie eignen sich Technologien auf ihre eigene Weise an. Erfahrungen mit früheren Technologien zeigen, dass sie dies mitunter anders tun, als Erwachsene oder Anbieter es beabsichtigen.
Was die Nutzung von KI für Kinder bedeutet und wie sie im Einzelnen damit umgehen, lässt sich daher nicht allgemein beantworten. Dafür umfassen KI und Social Media heute bereits zu viele unterschiedliche Aspekte. Für genauere Einschätzungen muss man beispielsweise das Alter des jeweiligen Kindes, seinen Entwicklungsstand, die Art des KI-Angebots und den Kontext der Nutzung berücksichtigen.
Gerade angesichts dieser Vielfalt und des schnellen technologischen Wandels sollten deshalb Reflexionsfähigkeit und zunehmend autonomes Urteilen gestärkt werden: Was tut mir auf längere Sicht gut? Wem kann ich vertrauen? Welche Folgen hat mein Handeln für andere? Diese Fähigkeiten entwickeln sich jedoch nicht isoliert, sondern im geduldigen Austausch und durch gemeinsame Reflexion innerhalb sozialer Beziehungen, etwa in Schule und Familie. Hier können Kinder den Umgang mit unterschiedlichen Angeboten erproben und zum Nachdenken über konkrete Erfahrungen angeregt werden.
Dabei sollten Familien und Schulen nicht allein gelassen werden. Als Gesellschaft sollten wir Anbieter in die Pflicht nehmen, ihre Systeme so zu gestalten, dass sie die Entwicklung eigenständigen Urteilens nicht unterlaufen, etwa indem sie auf emotionale Vereinnahmung oder möglichst lange Nutzung abzielen.“
Markus Paulus ist Inhaber des Lehrstuhls für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie an der LMU
Schon ein Smartphone in der Hosentasche kann aber Aufmerksamkeit kosten, selbst wenn es gar nicht benutzt wird. Deshalb reicht es nicht, Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Sozialen Medien nur nahezulegen.Zhuanghua Shi, Professor und Leiter des MSense Lab am Lehrstuhl für Neuro-Kognitive Psychologie an der LMU.
Prof. Dr. Zhuanghua Shi | © Zhuanghua Shi (CC BY-ND)
„Während der Jugendzeit reagiert das Belohnungssystem besonders empfindlich auf Reize. Gleichzeitig entwickelt sich die Fähigkeit, Impulse zu kontrollieren und Aufmerksamkeit zu steuern, noch bis weit in die Zwanziger hinein. Schon ein Smartphone in der Hosentasche kann aber Aufmerksamkeit kosten, selbst wenn es gar nicht benutzt wird.
Deshalb reicht es nicht, Jugendlichen einen verantwortungsvollen Umgang mit Sozialen Medien nur nahezulegen. Auch für Alkohol, Glücksspiel oder Autofahren gibt es Altersgrenzen. Angesichts dessen, was wir über Aufmerksamkeit und die Entwicklung des Gehirns wissen, erscheint es sinnvoll, ähnliche Regeln auch bei Sozialen Medien zu diskutieren.
Im Zusammenhang mit generativer KI ist die Problematik ähnlich: Diese Tools können kognitive Aufgaben wie logisches Denken, Schreiben und Problemlösen übernehmen, die junge Gehirne jedoch üben müssen, um sich zu entwickeln. Diese Aufgaben auszulagern mag effizient erscheinen, doch in der Pubertät kann dies mit echten Entwicklungskosten verbunden sein.
Ich plädiere nicht dafür, KI aus dem Bildungsbereich zu verbannen; vielmehr geht es um die Frage, wie wir KI-Tools so gestalten, dass sie das Lernen unterstützen, anstatt es zu ersetzen. Eine KI, die abfragt, das logische Denken herausfordert oder auffordert, eigene Gedankengänge zu erklären, unterscheidet sich grundlegend von einer, die einfach nur die Antwort liefert.“
Professor Zhuanghua Shi leitet das MSense Lab am Lehrstuhl für Neuro-Kognitive Psychologie an der LMU.
Interview: Warum beim Scrollen die Zeit verfliegt
Wer tatenlos zusieht, wie die eigenen Kinder mithilfe des Internets Straftaten begehen, obwohl er oder sie das faktisch verhindern könnte, begeht regelmäßig selbst ein Unterlassungsdelikt. Rechtlich gesprochen sind kriminelle Kinder somit von den Eltern zu kontrollierende ‚Gefahrenquellen‘.Mark A. Zöller, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung
Prof. Dr. Mark A. Zöller
„Verfolgt man die aktuelle Diskussion über die Gefahren der Nutzung von KI und Social Media für und durch Kinder, so hat man als Jurist gelegentlich das Gefühl, in einer Parallelwelt zu leben. Denn eigentlich sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar: Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und meinen, mithilfe von Informationstechnologie andere, meist ebenfalls Kinder und Jugendliche, beleidigen, nötigen, bedrohen, mobben oder stalken zu müssen, haben sich genauso strafrechtlich zu verantworten wie Erwachsene. Entsprechendes gilt für Aufrufe zu Straftaten oder die Verbreitung von rechtsextremem oder volksverhetzendem Gedankengut. Für sie kommt allerdings, jedenfalls bis zur Volljährigkeit, zwingend das dem Erziehungsgedanken verpflichtete Jugendstrafrecht zur Anwendung. Bevor also mit den sprichwörtlichen ‚Kanonen‘ des Erwachsenenstrafrechts – Geld- und Freiheitsstrafe – auf die jugendlichen ‚Spatzen‘ geschossen wird, versucht man es von Seiten der Justiz erst einmal mit pädagogischen Mitteln. Der Kreativität engagierter Richterinnen und Richter sind hier kaum Grenzen gesetzt. So gibt es z.B. Kollegen, die bei der Verbreitung von Hakenkreuzen die jugendlichen Delinquenten ins Amtsgericht bestellen und mit ihnen gemeinsam drei Stunden und siebzehn Minuten lang den Film ‚Schindlers Liste‘ anschauen. Das wirkt sicher nicht bei allen, bringt aber doch viele zum Nachdenken.
Zudem stehen auch Eltern oder sonstige Erziehungsberechtigte in der Verantwortung. Der vor allem aus Absperrungen von Baustellen bekannte Leitspruch ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ gilt auch im Strafrecht. Juristen nennen das eine Garantenstellung. Wer tatenlos zusieht, wie die eigenen Kinder mithilfe des Internets Straftaten begehen, obwohl er oder sie das faktisch verhindern könnte, begeht regelmäßig selbst ein Unterlassungsdelikt. Rechtlich gesprochen sind kriminelle Kinder somit von den Eltern zu kontrollierende ‚Gefahrenquellen‘.
Vor allem sind aber auch die Eltern sowie ergänzend die Schulen gefragt, wenn es um den Schutz von Kindern vor den Gefahren von KI und Social Media geht. Es führt kein Weg daran vorbei, das diesbezügliche und meist nicht vergnügungssteuerpflichtige Gespräch zu suchen. Aber irgendjemand muss den Jugendlichen beibringen, dass das vermeintlich lustige Meme mit dem schnauzbärtigen ‚Herrn Adolf‘ oder Witze über Menschen mit anderer Hautfarbe in Wirklichkeit überhaupt nicht lustig, sondern für unsere Gesellschaft brandgefährlich sind. Das erfordert viel Zeit und Anstrengung. Jeder, der Kinder im Teenageralter hat, weiß, wie viel Aufwand nötig ist, um diese aus den Filterblasen auf ihren Smartphones herauszulösen und ihnen spannende Alternativen in der analogen Welt zu bieten. Die großen Tech-Unternehmen haben es geschafft, uns einzureden, dass man ohne Social Media heute nicht mehr kommunizieren, mitreden und am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Das ist nachweislich Unsinn. Bücher, Telefon, E-Mails, Stifte, Briefpapier sowie Sport- und Spielplätze existieren nach wie vor. Und auch die Welt außerhalb des virtuellen Raums hat Spannendes zu bieten. Vielleicht fangen wir einfach einmal mit der Verbreitung dieser simplen Botschaft an, bevor wir gleich zu Verboten und Strafen greifen.“
Professor Mark A. Zöller ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und das Recht der Digitalisierung.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: Video-Serie „Der Internet-Guide für Eltern" (auf Youtube)
Initiative klicksafe: Infos und Tipps auf der Webseite, um die Mediennutzung von Kindern zu begleiten
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